BU-Check

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Warum überhaupt ein BU-Check?

Als Versicherungsmakler ist es unsere Pflicht, bereits bestehende Verträge unserer Mandanten regelmäßig zu überprüfen.

Viele Gründe sprechen dafür, einen bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen zu optimieren.

Denn auch -oder insbesondere- für die in die Jahre gekommenen BU-Bedingungen gilt:

Nicht alles was alt ist – ist gut!

Wir beraten objektiv und unabhängig.

Unangefochtene Spitzenreiter am Markt punkten nicht nur mit Topbewertungen - sondern insbesondere bei der Produktqualität und dem Verhältnis zu Brutto- und Nettobeitrag.

Ein BU-Check führ somit in aller Regel zu einer besseren Absicherung.

Verbesserungen, die überzeugen wären beispielsweise:

  • Einführung der „Gelbe-Schein-Regelung“ - Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Nachversicherungsgarantien
  • Prognosezeitraum
  • Rückwirkende Leistung
  • Abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf Umorganisation
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  • Berufswechselprüfung
  • Leistungsbeginn
  • Meldefristen
  • Untersuchungen im Ausland
  • Beitragsstundung
  • Befristete Anerkenntnisse
  • Meldepflicht Minderung BU
  • Nachprüfung
  • Ausscheiden aus dem Beruf
  • Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente
  • etc.

Existenzielle Entscheidungen sollten besser nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Wir helfen Ihnen, einen Haken dran zu machen und unterstützen Sie professionell bei der Aktualisierung und Optimierung Ihres BU-Vertrages. Verschiedenen Absicherungsformen leisten bei unterschiedlichen Auslösern -die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung.

Hier sind sich selbst die Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard, Ihren aktuellen Status zu sichern. Was nicht vergessen werden darf, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge nicht aus den Augen verloren geht, da sonst die Möglichkeit besteht, trotz guter Absicherung der Arbeitskraft, in die Rentenfalle zu rutschen. Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist, und dass Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen!

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50 Prozent-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sogenannten Gelbe-Schein-Regelung.

Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird - nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen. Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden um der Inflation entgegen zu wirken.

Bleiben Sie aktuell und fordern Sie noch heute Ihren BU-Check bei uns an :

CMO Makler Karlsruhe

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Lesen Sie auch: Berufsunfähigkeit für Azubis und Studenten

Alternativen zur BU- haben wir auf unserer Landingpage zusammengefasst.

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