Schaden

Wie bereits erläutert: vor Unfällen ist leider niemand geschützt, es kann jedem passieren.
Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.

Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit, diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Nun gibt es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt bedingungsabhängig bei 15-42 Monaten.

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