Unabhängigkeit in der Finanzbranche

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„Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers ist auch im Interesse des Verbraucherschutzes.“

Bei allen Versicherungs- und Vorsorgefragen ist die Expertise eines unabhängigen Versicherungsberaters oder Versicherungsmaklers die erste Wahl.

„Ein paar Hundert Euro Unterschied sind sehr viel Geld! Daher macht es Sinn, die laufenden Ausgaben unabhängig zu überprüfen!“

Da macht man sich zurecht Sorgen, dass Kunden -Verbraucher- nicht erkennen, wer unabhängig ist und wer nicht.

Leider erleben wir es beinahe täglich, dass Kunden von Ihrem Vertreter mit dem Slogan „unabhängig“ oder „neutral“ in die Irre geführt worden und im Glauben sind, der Vertreter sei ja auch Makler und habe objektiv beraten.

Geht es nach der IDD, soll nur noch der Versicherungsberater „unabhängig“ sein, damit der Kunde erkennt, dass der Versicherungsmakler nicht unabhängig ist. Der Versicherungsmakler ist dann zwar Sachwalter des Kunden, irgendwie aber wohl doch nicht, weil er ja Courtagen vom Versicherer erhält, was im Übrigen kaum einen Kunden stört.

Heute ist es so, dass ein Versicherungsmakler sich juristisch angreifbar macht, wenn er sich als „unabhängigen Versicherungsmakler“ bezeichnet. Man wird ihm dann ggf. vor Gericht erklären, dass er logischerweise immer unabhängig ist, und dass es sich bei dieser Bezeichnung um eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ handelt.

Kurzum: Ihr Banker, der Versicherungsvertreter, oder der  „Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung“ sind NICHT UNABHÄNGIG, sondern Vertreter, IHRER Gesellschaft.

Warum ist das so?

Immer wieder erhalten wir von Neukunden skeptische bis ungläubige Blicke, wenn wir unsere Dienstleistung & den Unterschied zwischen einem Makler und Vertreter vorstellen.

Auch wenn wir in der Rubrik „über uns“ bereits darauf eingegangen sind, möchten wir durch obiges Video und folgender Punkte nochmals kurz die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Versicherungsvertreter (Versicherungsagentur, Banker, Vermögensberater, Finanzvertriebe) und uns – als Versicherungsmakler – anschaulich zusammenfassen:

  • Wird der Versicherungsvertreter von „seiner“ Gesellschaft gekündigt, muss er sämtliche Unterlagen und Aufzeichnungen an die Gesellschaft zurückgeben. Dadurch verlieren Sie Ihren Berater, dem Sie eventuell schon seit Jahren vertraut haben.
    Das kann Ihnen in der Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler nicht passieren!
    Die Gesellschaften haben keinen Einfluss auf die Kundenbeziehung.
  • Der Versicherungsvertreter ist der Vermittler „seiner“ Gesellschaft und er ist weisungsgebunden. Das heißt, er muss die Anweisungen der Gesellschaft befolgen
    Der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden. Er wird vom Kunden beauftragt, den für ihn geeigneten Versicherungsschutz am Markt zu besorgen.
  • Der Versicherungsvertreter erhält von „seiner“ Gesellschaft meist nur die positiven Informationen. Über Defizite aus Tarifen und Leistungen wird nicht informiert. Dadurch hat der Versicherungsvertreter eine einseitige Betrachtungsweise und „redet auch mal gerne schön“.
    Der Versicherungsmakler nutzt EDV / PC- Programme mit deren Hilfe er in die Tiefe der Tarife und Leistungen schauen kann. Dadurch ist er optimal informiert und kann Ihnen die für Sie wichtigen und neutralen Informationen geben.
  • Der Versicherungsvertreter besucht keine Veranstaltungen von „fremden“ Gesellschaften. Daher kennt er nur das Angebot „seiner“ Gesellschaft & ist auch auf das Angebot „seiner“ Gesellschaft beschränkt.
    Der Versicherungsmakler besucht die Veranstaltungen interessanter Gesellschaften. Er besucht Seminare neutraler Anbieter, die über spezielles Hintergrundwissen verfügen. Dadurch erhält er einen breiten Marktüberblick. Außerdem nutzt er die Angebote des gesamten Marktes. Dadurch erhalten Sie als Kunde ein besseres Preis-/Leistungsverghältnis.
  • Der Versicherungsvertreter hat Umsatzziele und Vorgaben, die er einhalten muss. Dadurch steht das „verkaufen“ im Vordergrund.
    Der Versicherungsmakler hat von niemandem Umsatzziele oder Vorgaben und kann so optimal und unabhängig beraten. Auch kann er mit er die bereits bestehenden Verträge in seine Betreuung nehmen (bei ca. 95Prozent der Gesellschaften/Tarife)

Um Konflikten mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) aus dem Weg zu gehen, haben wir innerhalb unseres Consults auch hierzu Partner, die Ihre Dienstleistungen nach dem Rechtsdiensleistungsgesetz geltend machen.

So arbeien wir beispielweise mit Rechtsanwäten zusammen, wenn es unter anderem um Themen wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten geht.

Mit ausgesuchten Versicherungsberatern, wenn es um die Tarifwechselberatung in der PKV geht, sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer- für alle steuerrelevanten Themen wie der GGF-Versorgung, Pensionszusagen, etc.

Noch ein Tipp: Lassen Sie sich die Berufsbezeichnung auf der ausgehändigten Erstinformation zeigen oder gehen Sie auf das Impressum der Homepage.

Besser noch: Lassen Sie sich kostenfrei und unabhängig von uns beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage

Mit besten Empfehlungen

Marin Ostojic

CMO Makler Karlsruhe

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Marin Ostojic – unabhängige Versicherungsmakler CMO Karlsruhe

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.